Unser Service-Telefon: 0251 492-5877
Ort der Betreuung
Hafenstraße 30Kontakt
Rabea Duscha
Hafenstraße 30Allgemeines Angebot
Gremmendorf:
Anzahl der Kindertagespflegepersonen im eigenen Haushalt: 13
Anzahl der Großtagespflegestellen: 2
Angebotene Betreuungsstunden: 30-40 Stunden
Angebotene Betreuungstage in der Woche: 4 bis 5
Angelmodde:
Anzahl der Kindertagespflegepersonen im eigenen Haushalt: 5
Anzahl der Großtagespflegestellen: 0
Angebotene Betreuungsstunden: 26 bis 40 Stunden
Angebotene Betreuungstage in der Woche: 4 bis 5 Tage
Die Kindertagespflege ist neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen das zweite Standbein in der Förderung von Kindern und richtet sich vorwiegend an Kinder zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr. Die Kindertagespflege zeichnet sich dabei durch eine familiennahe und individuelle Betreuung aus. Kinder, die während der Betreuung durch die Kindertagespflege Münster drei Jahre alt werden, erhalten das Angebot auf einen anschließenden Kita-Platz.
Seit dem 1.8.2013 besteht der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben. Grundsätzlich ist ein Betreuungsbedarf mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn mittels der Suchanfrage dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien bekannt zu geben.
Wenn Sie einen Platz für ein Kind mit erhöhtem Förderbedarf (z.B. durch eine Entwicklungsverzögerung) suchen, sprechen Sie bitte frühzeitig die Fachberatung an.
Die Kindertagespflegepersonen arbeiten in der Regel als Selbstständige und gestalten ihr Angebot selbst. Manche bieten schon eine Betreuung ab 7 Uhr an. Einige betreuen auch bis in die Abendstunden. Andere betreuen nur an bestimmten Wochentagen. In der Regel richten sich die Betreuungsstunden nach Ihren Arbeits- oder Ausbildungszeiten bzw. Ihrem individuellen Bedarf.
Die Zeit kann auch während einer laufenden Betreuung nach vorheriger Absprache Ihrem geänderten Bedarf angepasst werden.
Wir empfehlen aus pädagogischen Gründen, dass ein Kind mindestens dreimal wöchentlich Kontakt zur Kindertagespflegeperson haben sollte. Auf diese Weise spielen sich Alltag, Tagesrhythmus, Vertrauen und Sicherheit besser ein.
In Münster betreuen nur wenige Tageseltern ältere Kinder zu den sogenannten Randzeiten, also vor oder nach der Kindertagesstätte oder der Schule.
Kindertagespflegepersonen bestimmen eigenständig den Umfang ihrer betreuungsfreien Zeit. Der Kindertagespflegeperson steht eine betreuungsfreie Zeit von vier Wochen im Kindergartenjahr (01.08. bis 31.07. des Folgejahres) zu. In der Regel entstehen Schließungszeiten von mindestens 4 Wochen im Kindergartenjahr. Die Kindertagespflegeperson gibt den Eltern zu Betreuungsbeginn die betreuungsfreie Zeit bekannt.
Die meisten Betreuungsplätze gibt es bei Kindertagespflegepersonen die im eigenen Haushalt betreuen. Diese arbeiten dann meist alleine und können bis zu fünf Tageskinder in ihrer Obhut haben.
In sogenannten Großtagespflegestellen arbeiten bis zu drei Kindertagespflegepersonen zusammen und können bis zu neun Tageskinder betreuen.
Kindertagespflegepersonen im eigenen Haushalt nutzen ihren eigenen Garten und/oder die öffentlichen Spielplätze und Grünanlagen der Umgebung. Darüber hinaus finden Treffen mit anderen Kindertagespflegepersonen und Kindern z.B. in Familienzentren oder Turnräumen statt.
Großtagespflegestellen nutzen angemietete Räumlichkeiten, überwiegend mit eigenem Außengelände.
Kindertagespflege ist eine bindungsbezogene, anregende und kindorientierte Betreuungsform in einer kleinen Gruppe. Sie ist besonders geeignet für Kinder in den ersten drei Lebensjahren. Kindertagespflege ist gesetzlich im Achten Buch Sozialgesetzbuch, sowie im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) verankert.
Tagesmütter und Tagesväter, die im Gesetz des Landes NRW Kindertagespflegepersonen genannt werden, betreuen ganztags oder für einen Teil des Tages bis zu fünf gleichzeitig anwesende Kinder.
Für die Erfüllung des Rechtsanspruches ab dem ersten Lebensjahr bietet die Kindertagespflege ein gleichwertiges Angebot zu der Betreuung in der Kindertageseinrichtung. Nach dem Gesetz können Kinder bis einschließlich 13 Jahre bei Bedarf in Kindertagespflege betreut werden, ergänzend zu Kindertageseinrichtungen und Schule.
Sie sollten sich für eine Betreuung in Kindertagespflege entscheiden,
• wenn Sie sich eine individuelle, bindungsgerechte Betreuung durch eine bestimmte Bezugsperson für Ihr Kind wünschen,
• wenn Sie Ihr Kind in einer familienähnlichen, überschaubaren Betreuungssituation aufwachsen lassen möchten,
• wenn Sie in Bezug auf Ihr Kind Wert auf ein selbstverständliches Alltagslernen als Voraussetzung für weitere formale Lernprozesse legen,
• wenn Sie die geschwisterähnlichen Beziehungen Ihres Kindes in einer kleinen Betreuungsgruppe schätzen,
• wenn Sie für Ihr Kind eine alltagsnahe, entwicklungsgerechte und individuelle Förderung und Bildung wünschen,
• wenn Sie sich eine Erziehungspartnerschaft mit einer Tagesmutter/einem Tagesvater und einen erweiterten Kontakt zur Kindertagespflegefamilie wünschen.
Die individuellen pädagogischen Schwerpunkte der einzelnen Kindertagespflegestellen können Sie den jeweiligen pädagogischen Konzepten entnehmen. Diese stellt Ihnen die Kindertagespflegeperson im Erstkontakt vor.
Die sanfte Eingewöhnung
Die Eingewöhnungsphase ist die Zeit für das Kind, in der es die Beziehung zur Kinderagespflegeperson aufbauen kann. Das dauert etwa vier Wochen. Die Anwesenheit eines Elternteils in den ersten Tagen schafft dabei einen geschützten Raum, in dem sich das Kind sicher fühlt und auf die neue Betreuungsperson zugehen kann.
Tipps für die Eingewöhnung Ihres Kindes sowie weitere Unterstützung erhalten Sie von Ihrer Fachberaterin während der Erstberatung in der Beratungsstelle Kindertagespflege. Praxisnahe Tipps und Informationen zur Eingewöhnungszeit sind auch in der Broschüre "Ein guter Anfang" zusammengestellt, die Sie in der Erstberatung bekommen und hier schon einmal nachlesen können:
Viele Kindertagespflegepersonen sind miteinander vernetzt und treffen sich regelmäßig.
Dies geschieht nicht nur auf Spielplätzen, sondern auch in eigens dafür organisierten Frühstücktreffen (auch mit den FachberaterInnen).
Zudem besteht in den meisten Bezirken auch eine Kooperation mit den ortsnahen Kindertagesstätten.
Eine gegenseitig wertschätzende und vertrauensvolle Kommunikation ist wesentlich für eine gelingende Erziehungspartnerschaft. Deshalb sollten die Kindertagespflegeperson und die Eltern vor Betreuungsbeginn prüfen, ob ihre Werte und Erziehungsvorstellungen miteinander harmonieren.
Innerhalb der verabredeten Betreuungszeit finden in der Regel kurze Tür- und Angelgespräche für den kontinuierlichen Austausch statt. Neben diesem Tür- und Angelgesprächen haben Eltern einen Anspruch auf eine regelmäßige Information über den Stand des Bildungs- und Entwicklungsprozesses ihres Kindes. Mindestens einmal im Kitajahr bietet die Kindertagespflegeperson den Eltern ein Gespräch über die Entwicklung des Kindes, seine besonderen Interessen und Fähigkeiten sowie geplante Maßnahmen zur gezielten Förderung des Kindes an.
Kindertagespflegepersonen sind in einem regelmäßigen Austausch mit den Eltern, so dass besondere Themen frühzeitig erkannt und geklärt werden können. Wenn aber doch Fragen oder Probleme mit der Betreuungssituation auftreten sollten, können Sie sich jederzeit an Ihre zuständige Fachberaterin wenden.
Unter Umständen erhebt die Kindertagespflegeperson zusätzlich ein Essensgeld von den Eltern für die Kosten der Verpflegung während der Betreuung. Die Höhe orientiert sich an den tatsächlichen Ausgaben und den üblichen Sätzen für Kindertageseinrichtungen.
Eltern mit einem geringen Einkommen, die keinen Elternbeitrag, aber Kosten für Verpflegung zahlen müssen, können im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe oder im Rahmen der wirt-schaftlichen Hilfe nach § 90 Abs. 3, Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) einen Zuschuss erhalten.
Nach erfolgreicher Vormerkung kann die Beratungsstelle für Kindertagespflege auf Ihre Daten zugreifen und Sie erhalten innerhalb eines Monats eine Eingangsbestätigung und einen Bedarfsbogen. Ihre Fachberatung kontaktiert Sie, wenn sie Ihnen einen Ihrem Bedarf entsprechenden Betreuungsplatz vermitteln kann.
Nach Rücksprache mit den Kindertagespflegepersonen vermittelt die Beratungsstelle für Kindertagespflege freie Plätze in Anlehnung an die städtischen Aufnahmekriterien der Kitas. Nach erfolgreichem Kennenlernen der Kindertagespflegeperson wird Ihre Fachberatung Sie zu einem Beratungsgespräch einladen und alle notwendigen Anträge mit Ihnen besprechen und Sie nochmals über die Kindertagespflege informieren.
Die Entscheidung über die Aufnahme obliegt der Kindertagespflegeperson in ihrer selbstständigen Tätigkeit. Grundlagen einer solchen Entscheidung können z.B. die Betreuungsstunden oder die Altersstruktur der Gruppe sein.
Falls Sie auf privatem Weg Kontakt zu einer Kindertagespflegeperson hergestellt haben, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Fachberatung, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertagespflegestelle kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Kindertagespflege-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Koordinatorin des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 492-5877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de
Hinweis:
Die Browser Safari und Internet Explorer eignen sich nicht für den Kindertagespflege-Navigator. Benutzen Sie bitte andere Browser.
Im Kindertagespflege-Navigator sind keine Wiedervormerkungen erforderlich!
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.